Meine ganz persönliche Bank
Bank EEK AG
Amthausgasse 14, Marktgasse 19
Postfach
3001 Bern
031 310 52 52 
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Schalteröffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08:30–12:00 & 13:30–17:00
Telefonisch durchgehend ab 08:00

Notfallnummern – Ein Anruf genügt
Debit Mastercard: 031 310 52 50
Kreditkarte: 058 958 83 83
Travel Karte: 031 710 12 15

E-Banking Hotline
Montag bis Freitag: 07:00–21:00
Samstag: 08:00–12:00
0800 88 88 38

Bestimmungen

Bestimmungen

das sogenannte «Kleingedruckte»

Grundlage aller Bankdienstleistungen sind die jeweiligen Bestimmungen, das sogenannte «Kleingedruckte». An dieser Stelle schalten wir aktualisierte, standardisierte Bestimmungen auf, die für alle oder einen Grossteil unserer Kunden gelten. Hinzu kommen wichtige Informationen rund um das Bankenwesen in der Schweiz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB dienen als Basis einer klaren Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen unserer Kundschaft und Ihrer ganz persönlichen Bank.

Datenschutzerklärung

Mit der Datenschutzerklärung informieren wir über Art, Umfang und Zweck der von der Bank erhobenen, genutzten sowie bearbeiteten Personendaten und über die Rechte der betroffenen Person.

Informationen zur Vermeidung nachrichtenloser Vermögenswerte

Helfen Sie uns, nachrichtenlose Vermögen zu minimieren, damit Ihr Geld stets einen guten Zins abwirft und nie in Vergessenheit gerät, und beachten Sie die «Information zur Vermeidung nachrichtenloser Vermögenswerte».

Einlagensicherung der Schweizer Banken

Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt.

 

Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser.

 

Guthaben bei der Bank EEK sind durch die Einlagensicherung gesichert.

 

Detaillierte Informationen auf www.esisuisse.ch/de.

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben viele Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet.

 

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf der Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie in den FAQ des SIF.

Bankenombudsman

Der Schweizerische Bankenombudsman ist eine neutrale und kostenlose Informations- und Vermittlungsstelle. Er befasst sich mit konkreten Beschwerden von Kunden gegen eine Bank mit Sitz in der Schweiz.

 

Unter www.bankenombudsman.ch finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle.

E-Banking und Mobile Banking

Ob unterwegs oder zu Hause - führen Sie Ihre Bankgeschäfte online aus. Dabei gilt es, die «Besonderen Bestimmungen für das E-Banking» zu beachten. Wenn Sie unsere Bank EEK App auf dem Smartphone nutzen wollen, finden Sie hier die entsprechenden «Nutzungsbedingungen für Mobile Banking».

Bedingungen zum Wertschriftendepot

Das «Depotreglement» enthält die Bestimmungen für die Aufbewahrung, Verbuchung sowie Verwaltung von Depotwerten. Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» unterstützt die Entscheidungsfindung für Investitionen in Finanzinstrumente. Die «Informationen über das Anlagegeschäft der Bank EEK AG» geben einen Überblick über die Finanzdienstleistungen in der Vermögensverwaltung. Die beiden Kundeninformationen «Erbschaftssteuerpflicht auf Direktanlagen in US-Vermögenswerte» und «Aktionärsrechterichtlinie II der EU (SRDII)» geben Auskunft über spezielle Gegebenheiten bei EU- oder US-Anlagen.

 

Im Factsheet «Courtage & Spesen» finden Sie unsere Gebühren für Wertschriftentransaktionen. Die Information «Drittentschädigung» zeigt Ihnen auf, welche Vertriebsentschädigungen die Bank erhalten kann im Geschäft mit kollektiven Kapitalanlagen und strukturierten Produkten.

Debit Mastercard

Die Debit Mastercard ist die praktische Karte für Ihre Einkäufe. Dabei gilt es, die Bedingungen zur Karte zu beachten.